Wirtschaftsprüfungsexamen
Die Inhalte des Wirtschaftsprüfungsexamens sind in § 4 Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (WiPrPrüfV) festgelegt.
In den folgenden Gebieten sind schriftliche Prüfungen zu absolvieren:
- Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht (zwei schriftliche Prüfungen)
- Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre (zwei schriftliche Prüfungen)
- Wirtschaftsrecht (eine schriftliche Prüfung)
- Steuerrecht (zwei schriftliche Prüfungen)
Das Wirtschaftsprüfungsexamen erstreckt sich über sieben schriftliche Prüfungen. Nach erfolgreichem Abschluss der schriftlichen Prüfungen muss eine mündliche Prüfung über alle Themenbereiche abgelegt werden.